Was ist die MAV?
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist:
- vergleichbar mit den Personalräten des Öffentlichen Dienstes
- die Interessensvertretung der Beschäftigten.
Dafür machen wir uns stark:
- Partnerschaftlichkeit am Arbeitsplatz
- faire Konfliktlösung
- gelebte Dienstgemeinschaft
- gutes, gesundes Betriebsklima
- Gleichberechtigung aller Mitarbeitenden
Wir unterliegen der Schweigepflicht!
Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten in Ihrem Dienstverhältnis wenden Sie sich bitte jederzeit an den Ansprechpartner Ihres Vertrauens oder nutzen Sie unseren Onlinekontakt
Frank Höhle, 1. Vorsitzender
Dekanatsjugendreferent
Evang. Jugend im Dekanat Forchheim
Tel.: 09196 99 86 00
Mobil: 0170 74 29 757
Elke Hofmann, 2. Vorsitzende
Erzieherin im Haus für Kinder
Heiligenstadt
Gudrun Hadwiger
Mesnerin, pädagogische Mitarbeiterin im Schuldienst
Forchheim Christuskirche
Andrea Hänsch
Mesnerin, Hauswirtschafterin
Forchheim St. Johannis
Sandra Schmitt
Erzieherin im Kinderhaus St. Johannis
Forchheim
Ursula Polster,
Sekretärin im Pfarramts- und Dekanatsbüro
Wiesenttal-Muggendorf
Ulrike Wilke
Theologin, Katechetin im Religionsunterricht
Forchheim
Welche Rechte hat die MAV?
Im Gesetz ist festgelegt, wann die MAV das Recht der Mitbestimmung, der eingeschränkten Mitbestimmung oder der Mitberatung hat:
- Auf Verlangen der Mitarbeitenden ist bei einem Gespräch mit dem Dienstgeber ein Mitglied der Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen, z.B. bei
- Personen-, verhaltens- oder bei betriebsbedingten Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses führen können oder
- dem Abschluss eines Änderungs- oder Auflösungsvertrages.
Die MAV steht bei Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, mit Rat und Tat zur Seite.
Was sind die Ziele der MAV?
- Die MAV tritt für eine gute Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ein.
- Die MAV nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und kümmert sich gegebenenfalss um Abhilfe.
- Die MAV achtet darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichberechtigt und gerecht behandelt werden.
- Die MAV informiert über aktuelle Themen.
Aufgaben der MAV
- Regelmäßige Sitzungen der 7 MAV-Mitglieder zu aktuellen Personalia und Themen.
- Teilnahme an Fortbildungen und Fachtagungen zu Sachthemen und Neuerungen im Arbeitsrecht.
- Unterstützung der Mitarbeitenden bei Problemen mit Träger oder Vorgesetzten.
- Beratung und Hilfe für ein gutes Miteinander im Team.
- Teilnahme der Vorsitzenden an der Dekanatssynode.
- Organisation und Planung der jährlichen Mitarbeiterversammlung.
- Organisation und Durchführung des jährlichen Mitarbeiterausflugs.
- Vorstellung der MAV-Arbeit bei den Willkommenstagen.
Corona-Sonderzahlung und Tariferhöhung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Arbeitsrechtliche Kommission der ELKB (ARK) hat in ihrer Sitzung vom 11.01.2022 die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder beschlossen.
Mitarbeitende im Geltungsbereich der kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO) bekommen ab dem 1. Januar 2023 2,8 Prozent mehr Gehalt sowie spätestens im März 2022 eine Corona-Sonderzahlung. Die Corona-Sonderzahlung wird in Höhe von 1.300 € für Vollzeitbeschäftigte und anteilig der Wochenarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte spätestens im März 2022 ausgezahlt. Auch Auszubildende und dual Studierende erhalten analog zum Beschluss der Länder ab 1. Januar 2023 bis zu 70,- Euro mehr im Monat. Auszubildende und Berufspraktikant*innen erhalten einen Bonus von 650,- Euro; gleiches gilt für Erzieherpraktikant*innen.
Den Beschluss der ARK findet ihr hier: https://www.ark-bayern.de/system/files/dateien/beschlusse_der_arbeitsre…
Die Rechtsgrundlage für die Corona-Sonderzahlung ist der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung.